Impressum

Rechtsanwälte & Notare
Dr. Drees, Bönninghoff und Jöckel
Vikariestr. 1
45768 Marl

Telefon Anwaltsbüro: 02365 15071
Telefon Notariat: 02365 15072
Telefax: 02365 56580
Email: info@marl-fachanwalt.de
Email Notariat: notariat@marl-fachanwalt.de

Verantwortliche Redaktion:
RA Harald Bönninghoff

Gestaltung der Website

Layout und Programmierung:
blissmedia
Schulstraße 21
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon.: 0335 6857903
Telefax: 0335 6857905
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Fotos

David Hallwas
Grüner Weg 14
45768 Marl
Email: look@david-hallwas.de
Web: www.david-hallwas.de


Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.


Zuständige Aufsichtsbehörde (Anwaltliche Tätigkeiten):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstr. 9, 10179 Berlin, Tel.: 030/284939-0

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
59063 Hamm, Ostenallee 18, Tel.: 02381/9850-00

Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt und Notar (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Zuständige Kammer:
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstr. 9, 10179 Berlin, Tel.: 030/284939-0

Zuständige Aufsichtsbehörde (Notarielle Tätigkeiten):
Die Präsidentin des Landgerichts Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen

Zuständige Kammer:
Westfälische Notarkammer zu Hamm
59063 Hamm, Ostenallee 18
Tel.: 02381/985001, Fax: 02381/8792456
E-Mail: Poststelle@jm.nrw.de, www.westfaelische-notarkammer.de

Bundesnotarkammer
Burgmauer 53, 50667 Köln, Tel.: 0221/256823, E-Mail: bnotk@bnotk.de, www.bnotk.de

Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
59063 Hamm, Ostenallee 18, Tel.: 02381/985001
Die Präsidentin des Landgerichts Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen

Berufsrechtliche Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
  • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden.

Steuernummer: 359/5778/0222


Berufshaftpflichtversicherung
Die Anwälte und Notare unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Gothaer Versicherung VVaG in 50598 Köln

Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte (einschließlich des Rechtsanwalts-Risikos von Anwaltsnotaren)
Im Rahmen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Patentanwälten ist versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinem Auftraggeber freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Mitversichert ist die Tätigkeit als

  • Insolvenzverwalter (auch vorläufiger), gerichtlich bestellter Liquidator, Zwangsverwalter, Sachverwalter, Gläubigerausschussmitglied, Gläubigerbeiratsmitglied, Treuhänder gem. InsO;
  • Testamentvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Betreuer, Pfleger und Beistand;
  • Schiedsrichter, Schlichter, Mediator;
  • Abwickler einer Praxis gemäß § 55 BRAO, Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 30 BRAO, soweit diese Tätigkeiten nicht überwiegend ausgeübt werden, sowie als
  • Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres.

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht von Vertretern des Versicherungsnehmers aus der Vertretertätigkeit, solange der Versicherungsnehmer an der Ausübung seines Berufes gehindert ist. Die Mitversicherung besteht nicht, soweit der Vertreter durch eine eigene Versicherung gedeckt ist.

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht der Erben des Versicherungsnehmers aus Verstößen, die bis zur Bestellung eines Praxisabwicklers oder bis zur Praxisveräußerung, längstens jedoch bis zu 8 Wochen nach dem Ableben des Versicherungsnehmers, vorgekommen sind.

Diese Risikobeschreibung zählt die mitversicherten Tätigkeiten abschließend auf.

Ansprüche aus der Tätigkeit als Leiter, Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied von Unternehmungen, Vereinen, Verbänden und als Angestellter sind auch im Rahmen der mitversicherten Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Unter due zu § 1 Ziff. 1 Abs. 2 AVB-RP genannten Vermögensschäden fallen auch solche, die durch freiheitsentzug verursacht worden sind (Straf- oder Untersuchungshaft, Unterbringung).

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