Studium an der Universität Münster
Rechtsreferendariat am Landgericht Arnsberg
Rechtsanwalt seit dem 01.07.1994
Fachanwalt für Familienrecht seit 1998
Fachanwalt für Medizinrecht seit 2007
Fachanwalt für Erbrecht seit 2016
Notar seit dem 26.10.2018
- Erbrecht
- Familienrecht
- Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Harald Bönninghoff ist aufgrund seiner erworbenen Fachanwaltschaften fast ausschließlich in den Bereichen des Erbrechts, Familienrechts und Medizinrechts tätig. Im Bereich des Medizinrechts widmet er sich intensiv dem Arzthaftungsrecht.
Als Notar steht Ihnen Herr Bönninghoff in sämtlichen notariellen Angelegenheiten kompetent und unabhängig zur Seite. Er berät bei der Gestaltung und Beurkundung rechtssicherer Verträge und Erklärungen, insbesondere in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Vorsorgeangelegenheiten sowie Gesellschaftsrecht. Auch im Immobilienrecht steht Ihnen Herr Bönninghoff mit Rat und Tat zur Seite.